FAQ

Ihre Fragen,
unsere Antworten

Gut zu wissen

Ob Platzvergabe, Verpflegung oder Gruppentypen – bei der Auswahl einer passenden KiTa für Ihr Kind und im darauffolgenden Prozess tauchen viele Fragen auf. Die häufigsten werden wir hier beantworten. So können Sie sich einen Überblick über die wichtigsten Aspekte verschaffen. 

Alle Fragen im Überblick

rund um unsere KiTas

Als katholischer Träger erfüllt der KiTa Zweckverband einen öffentlichen und kirchlichen Auftrag und dient der nachhaltigen Unterstützung von Familien und dem Wohl der Kinder. Die Kindertageseinrichtungen des KiTa Zweckverbandes sind Lebens- und Lernorte des Glaubens und damit wichtige kirchliche Orte im Bistum Essen.

Die pädagogischen Fachkräfte leisten eine qualifizierte religionspädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen und sind Seelsorger*innen am pastoralen Ort KiTa. Durch Geschichten, Lieder, Symbole, Gebete und das Feiern der Feste im Kirchenjahr ermöglichen sie Kindern und Familien, mit dem Glauben und Gott in Kontakt zu kommen. Die Kinder werden ermutigt, Fragen nach dem Woher, Wohin und Wozu des Lebens zu stellen. Gebete eröffnen ihnen einen persönlichen und individuellen Zugang zu Gott und geben ihnen Raum, ihre Gefühle laut oder leise auszudrücken.

Im Sinne des Leitbildes des KiTa Zweckverbandes soll Gott in der KiTa als derjenige erfahrbar werden, der jeden Menschen vorbehaltlos annimmt, ihm eine unverwechselbare Würde gibt und zu ihm Ja sagt, so wie er ist. Aus dieser Haltung heraus gestalten die Fachkräfte liturgische Angebote, wirken als Seelsorger*innen und halten Glauben und kirchliches Leben in der KiTa präsent.

Die Fachkräfte im KiTa Zweckverband haben die Möglichkeit, eine Zusatzqualifikation zur Religionspädagogischen Fachkraft zu absolvieren und so als Ansprechpersonen für religiöse Fragen, als Multiplikator*innen und Initiator*innen religionspädagogischer Angebote und als Netzwerkpartner*innen in der Kirchengemeinde zu wirken.
 

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) regelt die Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung in Nordrhein-Westfalen. Gemäß KiBiz werden in Kindertageseinrichtungen drei verschiedene Gruppenformen angeboten:

Gruppenform I
In dieser Gruppenform werden 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung betreut. Die Anzahl der Kinder im Alter von zwei Jahren je Gruppe darf mindestens vier, soll aber nicht mehr als sechs betragen.

Gruppenform II
In der Gruppenform II werden zehn Kinder im Alter von unter drei Jahren betreut.

Gruppenform III
Diese Gruppenform bietet eine Betreuung für bis zu 25 Kinder im Alter von drei Jahren bis zur Einschulung.

Wöchentliche Betreuungszeit
Für jede der dargestellten Gruppenformen können Sie eine wöchentliche Betreuungszeit von 25, 35 oder 45 Stunden buchen.

Die Platzvergabe in den KiTas wird von den jeweiligen Städten und Kreisen organisiert.
Nachfolgend finden Sie zu den Standorten unserer Einrichtungen die entsprechenden Informationen oder Webseiten, auf denen Sie sich über die Platzvergabe informieren können.

Altena
Melden Sie sich persönlich (per Telefon oder E-Mail) bei Ihrer Wunsch-KiTa, um Ihr Kind anzumelden.

Bochum
https://www.bochum.de/Jugendamt/Dienstleistungen-und-Infos/Kita-Portal
 
Bottrop
https://www.bottrop.de/kinder-und-schule/kitas/index.php

Breckerfeld
https://ennepetal.kita-navigator.org/

Duisburg
https://kitaplatz.duisburg.de/

Ennepetal
https://ennepetal.kita-navigator.org/

Essen
https://service.essen.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/42550/show

Gelsenkirchen
https://kitaportal.gelsenkirchen.de/de/

Gevelsberg
Melden Sie sich persönlich (per Telefon oder E-Mail) bei Ihrer Wunsch-KiTa, um Ihr Kind anzumelden.

Gladbeck
https://gladbeck.kita-navigator.org/

Hattingen
Melden Sie sich persönlich (per Telefon oder E-Mail) bei Ihrer Wunsch-KiTa, um Ihr Kind anzumelden.

Lüdenscheid
https://luedenscheid.meinkitaplatz.de/app/de/home

Märkischer Kreis (Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade)
https://maerkischerkreis.kitaplus.de/
 
Mülheim
Melden Sie sich persönlich (per Telefon oder E-Mail) bei Ihrer Wunsch-KiTa, um Ihr Kind anzumelden.
 
Oberhausen
https://portal.little-bird.de/Suche/Oberhausen
 
Plettenberg
Melden Sie sich persönlich (per Telefon oder E-Mail) bei Ihrer Wunsch-KiTa, um Ihr Kind anzumelden.

Schwelm
https://www.schwelm.de/soziales/jugend/kita-voranmeldung

Sprockhövel
Melden Sie sich persönlich (per Telefon oder E-Mail) bei Ihrer Wunsch-KiTa, um Ihr Kind anzumelden.

Werdohl
Melden Sie sich persönlich (per Telefon oder E-Mail) bei Ihrer Wunsch-KiTa, um Ihr Kind anzumelden.
 
Wetter
Melden Sie sich persönlich (per Telefon oder E-Mail) bei Ihrer Wunsch-KiTa, um Ihr Kind anzumelden.

Witten
https://secure.stadt-witten.de/elternportal/de/
 

Wenn Sie eine Platzzusage für eine unserer Einrichtungen erhalten haben, kann die Aufnahme Ihres Kindes zum neuen KiTa-Jahr beginnen. Dieses beginnt immer am 1. August eines Jahres.

Nach der Platzzusage erwartet Sie folgender Ablauf:

  • Nach der Zusage findet ein Aufnahmegespräch in der KiTa statt.
  • Dort erhalten Sie einen Betreuungsvertrag. 

Sagt Ihnen der Betreuungsvertrag zu, wird dieser sowohl von der KiTa als auch von Ihnen unterschrieben.

  • Die für den Betreuungsvertrag notwendigen Unterlagen werden abgegeben (U-Heft, Impfausweis).
  • Neben dem Betreuungsvertrag erhalten Sie zu Beginn des KiTa-Jahres eine Begrüßungsmappe, in der alle wichtigen Informationen rund um den Start in der neuen Einrichtung beschrieben werden.
  • Neben der Begrüßungsmappe erhalten Sie außerdem die Broschüre „Für Ihr Kind“. Darin finden Sie unter anderem wichtige Informationen zum Erziehungs- und Bildungskonzept katholischer KiTas, zu den rechtlichen Rahmenbedingungen des Betreuungsvertrages oder zu Grundlagen der Finanzierung von KiTas. 
  • Der Termin für den 1. Tag in der KiTa wird vereinbart, mit dem die Eingewöhnung Ihres Kindes in der KiTa beginnt.

Die Kinder des KiTa Zweckverbandes haben jederzeit Zugang zu gesunden und frischen Lebensmitteln. Die Kinder werden an eine gesunde Lebensweise herangeführt. Dabei wird ihnen die Bedeutung von nachhaltigen, saisonalen und regionalen Produkten nähergebracht. 

Alle Familien haben die Möglichkeit, online über die Eltern-App ein warmes Mittagessen für ihre Kinder zu bestellen. Dies kann bequem von zu Hause aus oder unterwegs erfolgen. In der Eltern-App haben die Familien einen Überblick über ihr Guthaben und die getätigten Essensbestellungen. Sie können diese flexibel ändern, abbestellen und Mahlzeiten nachbestellen.

Die Speisen für das Mittagessen werden von Apetito tiefgekühlt angeliefert und vor Ort im Konvektomaten dampfgegart. Bei dieser Zubereitungsart bleiben die Vitamine und Nährstoffe erhalten. Zusätzlich erhalten die Kinder regelmäßig Snacks wie frisches Obst und Gemüse.

In den KiTas werden alle Kinder partizipativ in die Gestaltung des Speiseplans einbezogen. Anhand von interaktiven und anschaulich gestalteten Speiseplänen können sie mitbestimmen, was auf den Tisch kommt und ihre Wünsche und Vorlieben äußern. 

Während des gesamten Tages haben die Kinder die Möglichkeit, sich selbstständig mit Getränken zu versorgen. Dazu stehen je nach Einrichtung stilles Wasser, Sprudelwasser und ungesüßter Tee zur Verfügung.

Nach dem Kinderbildungsgesetz werden die Kosten für den Betreuungsplatz vom Jugendamt getragen. Die Eltern beteiligen sich daran durch monatliche Gebühren. Die so genannten Elternbeiträge orientieren sich am Bruttojahreseinkommen der Eltern. Die Beitragshöhe wird vom Jugendamt der jeweiligen Stadt in einer Satzung festgelegt.

Das Jugendamt setzt sich automatisch mit Ihnen in Verbindung, nachdem Sie Ihr Kind in der KiTa angemeldet haben. Damit Sie sich aber schon vorab über die Höhe der Kosten informieren können, finden Sie hier die Links zu den entsprechenden Seiten der jeweiligen Städte. Auf diesen Seiten können Sie die Satzung mit einer tabellarischen Übersicht der Elternbeiträge im Downloadbereich als PDF-Datei einsehen.

Die Höhe der Kosten für die Mittagsverpflegung erfahren Sie über die jeweiligen KiTas.  

Altena
https://www.altena.de/buerger-rathaus/rathaus/themen-a-z/elternbeitraege-fuer-kindergaerten-151/

Bochum
https://www.bochum.de/Jugendamt/Dienstleistungen-und-Infos/Elternbeitraege-fuer-die-Kindertagesbetreuung
 
Bottrop
https://www.bottrop.de/rathaus/ortsrecht/soziales/elternbeitragssatzung-kita-ab-08-2021.php
 
Breckerfeld
https://www.ennepetal.de/bildung-jugend-soziales/tagesbetreuung-fuer-kinder/tageseinrichtungen/elternbeitraege/
 
Duisburg
https://www.duisburg.de/vv/produkte/pro_du/dez_ii/51/elternbeitraege-fuer-kindertageseinrichtungen.php
 
Ennepetal
https://www.ennepetal.de/bildung-jugend-soziales/tagesbetreuung-fuer-kinder/tageseinrichtungen/elternbeitraege/
 
Essen
https://www.essen.de/leben/einstieg_fuer/eltern/elternbeitraege.de.html
 
Gelsenkirchen
https://gekita.de/kindertagespflege/elternbeitraege

Gevelsberg
https://www.gevelsberg.de/index.php?ModID=7&FID=3061.239.1&object=tx%7C3061.239.1
 
Gladbeck
https://www.gladbeck.de/rathaus_politik/rathaus/buergerservice.asp?seite=angebot&id=1831

Hattingen
https://www.hattingen.de/stadt_hattingen/Rathaus/Fachbereiche/Kinder,%20Jugend%20und%20Familie/Kindertagesbetreuung/
 
Lüdenscheid
https://www.luedenscheid.de/buergerservice/produkte/51/pr409.php

Märkischer Kreis (Halver, Kierspe, Meinerzhagen, Nachrodt-Wiblingwerde, Neuenrade)
https://www.maerkischer-kreis.de/buergerinfo/infoseiten/jugend/kindergartenbeitraege.php

Mülheim
https://www.muelheim-ruhr.de/cms/elternbeitraege_fuer_den_besuch_einer_tageseinrichtung1.html

Oberhausen
https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/familie-schule-integration-und-sport/schule_schulamt_fuer_die_stadt_oberhausen/elternbeitraege_neu/ermittlung_beitragshoehe.php
 
Plettenberg
https://www.plettenberg.de/rathaus/buergerservice/dienstleistungen-a-z/dienstleistung/show/kindertageseinrichtungen

Schwelm
https://www.schwelm.de/soziales/jugend/kindertagesstaetten
 
Sprockhövel
https://www.sprockhoevel.de/rathaus/aufgaben-a-z/dienstleistung/show/elternbeitrag-fuer-kindertageseinrichtungen
 
Werdohl
https://www.werdohl.de/fileadmin/user_upload/Satzungen_Ortsrecht/3_303_Satzung_zur_Erhebung_von_Elternbeitraegen_in_Kitas_neu_ab_08_2017.pdf
 
Wetter
https://www.stadt-wetter.de/servicein-wetter/buergerservice/anliegen-a-z/dienstleistung/show/elternbeitraege-in-kindertageseinrichtungen-und-tagespflege/
 
Witten
https://www.witten.de/bildung-soziales/familie/downloads/​​​​​​

Alle KiTas im KiTa Zweckverband haben die Möglichkeit, die KiTaPLUS Eltern-App als digitales Kommunikationsmedium zu nutzen. Die Erziehungsberechtigten können jederzeit und überall aktuelle Informationen aus der KiTa ihrer Kinder abrufen. Verlegte Zettel, fehlende Einverständniserklärungen oder verpasste Termine gehören damit der Vergangenheit an.

Mit Hilfe verschiedener Funktionen können die KiTa-Leitungen nun die Erziehungsberechtigten in Echtzeit informieren. Über ein Schwarzes Brett erhalten die Familien allgemeine Neuigkeiten aus der KiTa, im Postfach persönliche Nachrichten und über einen Kalender Informationen zu Schließ- und Feiertagen, die direkt in den Smartphone-Kalender übertragen werden können. Über eine digitale Abwesenheits- und Krankmeldefunktion können Eltern ihr Kind unter Angabe von Grund, Krankheitsart und -dauer als „abwesend“ melden. Auch die Integration des Essensportals in die Eltern-App ist möglich, so dass Essensbestellungen bequem von zu Hause oder unterwegs getätigt und Guthaben aufgeladen werden können. Als „Progressive Web App“ müssen die Nutzerinnen und Nutzer keine App herunterladen, sondern können eine Verknüpfung im Webbrowser ihres digitalen Endgerätes herstellen.

Die KiTaPLUS Eltern-App ist eng mit der KiTaPLUS Verwaltungssoftware verknüpft. KiTaPLUS wurde 2011 als Gemeinschaftsprojekt aller nordrhein-westfälischen (Erz-)Bistümer entwickelt und eingeführt. Alle Informationen, die von den Einrichtungen in die Eltern-App eingestellt oder von den Eltern über die App verschickt werden, können automatisch mit der KiTaPLUS Verwaltungssoftware synchronisiert und dort gespeichert werden.

Die KiTaPLUS Eltern-App ist modern, transparent und sicher. Sie bietet sowohl den Erziehungsberechtigten als auch den Kindertageseinrichtungen einen enormen Mehrwert, indem sie die Kommunikation im privaten und beruflichen Alltag für beide Seiten erleichtert. 

 

Allgemein

Wenn Sie folgende staatliche Leistungen beziehen, können Sie für Ihre Kinder in der KiTa zusätzliche Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) erhalten:

  • Kinderzuschlag
  • Arbeitslosengeld II
  • Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • Asylbewerber-Leistungen

Für welche Leistungen können Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Kind während der KiTa-Zeit erhalten?

  • für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung
  • für die Teilnahme an einem eintägigen Ausflug
  • für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Aktivität am sozialen und kulturellen Leben (z. B. Vereinsmitgliedschaft, Sportkurs, Schwimmkurs, Spielgruppe, Musikgruppe, Ferienpass-Aktivität, Freizeit-Aktivität, Ferienfreizeit)

Wenden Sie sich an Ihre KiTa-Leitung. Sie kann Ihnen das entsprechende Antragsformular aushändigen und Ihnen beim Ausfüllen behilflich sein.

Die pädagogische Arbeit in den Kindertageseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage gesetzlicher Vorgaben. Wenn Sie sich näher über die pädagogische Arbeit in Kindertageseinrichtungen informieren möchten, können Sie dies auf den folgenden Internetseiten tun:

Kinderbildungsgesetz NRW
Als Landesgesetz regelt das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) die Grundlagen und Rahmenbedingungen für die frühkindliche Bildung.
https://www.mkjfgfi.nrw/system/files/media/document/file/kibiz-mit-stand-vom-01.08.2022.pdf  

Erläuterung im Videoformat
https://www.youtube.com/watch?v=sIx64wf5rC4   

Bildungsgrundsätze NRW
Die Grundsätze zur Bildungsförderung von Kindern dienen der fachlichen Orientierung für die Arbeit in Kindertageseinrichtungen. Sie stellen ein gemeinsames Bildungsverständnis für alle Fachkräfte dar, die mit Kindern arbeiten. Die Umsetzung der darin beschriebenen Bildungsarbeit ist durch das Kinderbildungsgesetz gesetzlich vorgeschrieben.
https://www.landesverband-kindertagespflege-nrw.de/media/20191217_big_pdf.pdf

Erläuterung im Videoformat
https://www.youtube.com/watch?v=jAH3pwwADwo 

Als Eltern haben Sie nach dem Kinderbildungsgesetz NRW das Recht, in der Kindertageseinrichtung aktiv mitzuwirken und die Zusammenarbeit mit den Fachkräften zu gestalten.

  • Sie haben das Recht, regelmäßig über den Stand des Bildungs- und Entwicklungsprozesses des Kindes informiert zu werden.
  • Mindestens einmal jährlich findet ein Entwicklungsgespräch statt.
  • Sie können sich aktiv in Mitwirkungsgremien (Elternbeirat der Kindertageseinrichtung, Elternbeiräte auf Stadt-, Landes- und Bundesebene) einbringen, die der Förderung der Zusammenarbeit zwischen Familien, Träger und pädagogischen Fachkräften dienen. 

Mehr dazu in der Broschüre des Landeselternausschusses
https://www.lebnrw.de/download/ 

  • Als Qualitätsinstrument ist in unseren Einrichtungen ein Beschwerdeverfahren fest verankert. Damit haben Sie die Möglichkeit, anonym Kritik, Lob und Beschwerden zu äußern, um Veränderungen anzuregen.

Erklärvideo von KiTa NRW zur Zusammenarbeit mit Familien
https://www.youtube.com/watch?v=pLZV8vzWDiY  

Wie die Zusammenarbeit mit den Familien in jeder einzelnen KiTa gestaltet wird und bei welchen Themen Sie die Möglichkeit haben, sich zu engagieren, erfahren Sie in den jeweiligen Einrichtungen.

Damit Kinder und Familien so früh wie möglich die Hilfe und Unterstützung erhalten, die sie für eine gute Bildung und Erziehung ihrer Kinder benötigen, gibt es Familienzentren. Kindertageseinrichtungen, die zugleich Familienzentren sind, verstehen sich als Anlaufstellen für Beratung und Unterstützung in unterschiedlichen Alltags- und Erziehungsfragen.

Familienzentren nehmen die Familie als Ganzes in den Blick und wollen Familien in all ihren Lebenslagen und mit ihren Bedürfnissen ansprechen. Sie beziehen sich nicht nur auf die Familien der betreuten Kinder, sondern laden alle Familien im Sozialraum ein. 

Das Gütesiegel „Familienzentrum NRW“ wird an Kindertageseinrichtungen verliehen, die entsprechend der Qualitätskriterien den Bedürfnissen der Familien im Sozialraum in vielfältiger Weise gerecht werden und dies im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens nachweisen konnten.

Fast die Hälfte unserer rund 250 Kindertageseinrichtungen sind bereits zertifizierte Familienzentren.

Auf der folgenden Seite können Sie sich bei Interesse näher über die Aufgaben und Angebote von Familienzentren informieren: https://www.familienzentrum.nrw.de/  

Neben den Kindertageseinrichtungen gibt es alternative oder ergänzende Betreuungsmöglichkeiten, die bei Bedarf in Anspruch genommen werden können.

Kindertagespflege
Ist Ihr Kind jünger als drei Jahre, ist die Kindertagespflege eine mögliche Betreuungsform für Ihr Kind. Anschließend erfolgt der Wechsel in die KiTa.

Ergänzende Kinderbetreuung in Randzeiten
In Bochum und Essen werden Alleinerziehende durch das Projekt „Sonne, Mond und Sterne“ unterstützt. Für Alleinerziehende, die berufstätig sind oder sich in Ausbildung befinden, werden ergänzende Betreuungsmöglichkeiten geschaffen, indem die Kinder zu Zeiten, in denen die regulären Betreuungsangebote noch nicht oder nicht mehr geöffnet sind, zu Hause betreut werden.

Bochum
https://skf-bochum.de/sonne-mond-und-sterne/

Essen
https://www.kinderbetreuung-in-essen.de/de/familienunterstutzende-angebote-essen/erganzende-betreuung/

Betreuung in Notsituationen SGB VIII §20 und §27
Wenn Sie als Eltern plötzlich in eine Situation geraten, in der Sie die Betreuung Ihres Kindes nicht mehr gewährleisten können, haben Sie Anspruch auf Kinderbetreuung in Notfällen. Eine Notsituation liegt zum Beispiel vor, wenn …

  • Sie plötzlich ins Krankenhaus müssen, um ein Geschwisterkind zu begleiten
  • Sie selbst erkranken
  • Sie sich aufgrund einer belastenden Situation in einer Überforderungssituation befinden
  • Sie die Betreuung Ihrer Kinder nicht mehr gewährleisten können

Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihre Krankenkasse. Dort erhalten Sie das entsprechende Formular und Unterstützung beim weiteren Vorgehen.