Auftrag

Fachberatung

Weiterentwicklung durch qualifizierte Beratung

Im aktuellen Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das am 1. August 2020 in Kraft getreten ist, ist die Fachberatung und damit die kontinuierliche Qualitätsentwicklung und -begleitung von Kindertageseinrichtungen gesetzlich verankert. Das Gesetz legt fest, wie Träger und Fachberatungen die fachliche Arbeit der Kindertageseinrichtungen sicherstellen, überprüfen und weiterentwickeln sollen. Dabei steht die ständige Qualitätsentwicklung und -begleitung der Kindertageseinrichtungen im Vordergrund. Im KiTa Zweckverband nehmen die Fachabteilungen diese wichtige Aufgabe wahr.

Die Aufgaben der Fachberatung

Als Fachberatung wirken die Fachabteilungen in die KiTas hinein. Sie vermitteln und beraten als jeweilige Expert*innen im Kontext von Theorie- und Praxiswissen. Dazu gehört die Aufarbeitung von Wissen, die Vermittlung von Sicherheit und die Entwicklung von Handlungskompetenzen durch unterschiedliche Angebote: Handlungsleitfäden, Fortbildungsmodule, Fachtagungen, Labs, Netzwerktreffen und vieles mehr. Durch die Begleitung und Unterstützung der Fachberatung qualifizieren und entwickeln sich die pädagogischen Fachkräfte kontinuierlich weiter. Unser gemeinsames Ziel ist es, eine moderne und zukunftsfähige frühkindliche Bildung zu etablieren und sicherzustellen.

Neben den Fachexpert*innen ist außerdem das Team der gesetzlichen Fachberatung in den Kindertageseinrichtungen tätig. Sie wirken im Tandem mit den Gebietsleitungen, die die Fach- und Dienstaufsicht wahrnehmen, vor Ort und treiben die Qualitätsentwicklung maßgeblich voran.

Weitere Informationen zu den Handlungsfeldern und Fachexpert*innen:

HANDLUNGSFELDER KITA-ENTWICKLUNG

HANDLUNGSFELDER PERSONALENTWICKLUNG