Das Kinderbildungsgesetz ist als Landesgesetz die gesetzliche Grundlage für die Kindertageseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Es legt die Rahmenbedingungen der frühkindlichen Bildung fest und gibt Vorgaben zur Qualität der Kindertagesbetreuung. In den Paragraphen des KiBiz ist festgelegt, welchen Bildungsauftrag Kindertageseinrichtungen erfüllen müssen. Die Stärken der Kinder sind der Ausgangspunkt der alltagsintegrierten, ganzheitlichen Förderung. Gemeinsame Bildung und Erziehung aller Kinder wird mit individueller Förderung und Hilfe verbunden, um die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern bestmöglich zu fördern. Die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Kindertageseinrichtungen steht in der Kontinuität des kindlichen Bildungsprozesses, der in der Familie beginnt und bei der Selbstbildung durch unmittelbare Wahrnehmung und aktives Handeln einerseits und Einfluss der Umgebung andererseits im wechselseitigen Verhältnis zueinanderstehen. Mit diesem Verständnis nimmt frühkindliche Bildung das Kind individuell und ganzheitlich mit seinen vielfältigen Stärken und Entwicklungspotenzialen in den Blick.