Die Zusammenarbeit mit Familien ist durch das achte Sozialgesetzbuch sowie das Kinderbildungsgesetz für Kindertageseinrichtungen gesetzlich vorgeschrieben. Diese gesetzlichen Grundlagen geben vor, dass die Zusammenarbeit mit den Familien zum Bildungs- und Erziehungsauftrag dazugehören. Die Lebenswelt der Familien und Kinder ist der Ausgangspunkt der pädagogischen Arbeit.
Familien sind in der Regel die ersten und wichtigsten Bindungs- und Bezugssysteme für Kinder. Die Erziehungsberechtigten sind die Wissenden über die Entwicklung ihrer Kinder. Dies ist ein wichtiger Beitrag, um dem Kind individuelle und lebensnahe Bildungsprozesse zu ermöglichen. Neben der Familie sind ab dem Eintritt in die KiTa ebenfalls die pädagogischen Fachkräfte für einen positiven Entwicklungsverlauf des Kindes zuständig. Die in den ersten Lebensjahren der Kinder stattfindenden grundlegenden Bildungsprozesse können durch das Fachwissen der pädagogischen Fachkräfte angeregt und unterstützt werden. Familien und pädagogische Fachkräfte nehmen in der Beziehung zum Kind dabei unterschiedliche Rollen ein. Die Orientierung am Wohle des Kindes und die dahingehende Unterstützung kann nur gemeinsam mit den Familien erfolgen kann, da diese die Hautbezugspersonen sind. Dem Erreichen der Bildungs- und Teilhabechancen aller Kinder kann nur in einem gemeinsamen Vorgehen gerecht werden. Gleichzeitig verbessert sich durch eine effektive Zusammenarbeit mit Familien auch die Nachhaltigkeit von Bildungserfahrungen der Kinder.
Der Alltag in der KiTa muss dementsprechend organisiert sein. Gleichzeitig ist zu beachten, dass die Zusammenarbeit von Seiten der Familien eine freiwillige Angelegenheit ist. Sie entscheiden inwieweit sie das Kooperationsangebot annehmen möchten. Die Fachkräfte hingegen stehen in der Verantwortung die Zusammenarbeit kontinuierlich als Angebot aufrecht zu erhalten.