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Bildungsgrundsätze NRW in neuer Fassung: Kinderrechte, Inklusion und Nachhaltigkeit gestärkt
Das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und das Ministerium für Schule und Bildung haben am heutigen Donnerstag (5. November 2026) die aktualisierten Bildungsgrundsätze für Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Die Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren sind ein verbindlicher Orientierungsrahmen für den Elementar- und Primarbereich.
"Die aktualisierten Bildungsgrundsätze unterstreichen die Relevanz frühkindlicher Bildung und machen deutlich, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen KiTa und Grundschule für Kinder immens wichtig ist", betont Verena kleine Holthaus, Geschäftsführerin des KiTa Zweckverbandes. "Wir freuen uns, dass unsere Fachberatung im Projektbeirat vertreten war und an der Erstellung der Grundsätze mitwirken konnte."
Die aktualisierten Bildungsgrundsätze NRW knüpfen an das bisherige Bildungsverständnis an und entwickeln dieses vor dem Hintergrund gesellschaftlicher und fachlicher Veränderungen konsequent weiter. Sie stärken insbesondere die Bedeutung von Kinderrechten, Partizipation, Inklusion, Kinderschutz und Nachhaltigkeit als grundlegende Prinzipien pädagogischen Handelns. Zugleich rücken die Professionalität pädagogischer Fach- und Lehrkräfte, die Zusammenarbeit unterschiedlicher Bildungsakteure sowie die Gestaltung ganztägiger Bildungsprozesse stärker in den Fokus.
Hier die Pressemitteilung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration nachlesen.
