Verbandsmitteilungen

Teilhabe für alle Kinder

In den Einrichtungen des KiTa Zweckverbandes ist der inklusive Gedanke maßgeblich. Kinder lernen von klein auf Offenheit und Toleranz gegenüber vielfältigen Lebensrealitäten. Die pädagogischen Fachkräfte fördern diese Haltung und stärken durch die Anerkennung von Individualität das Selbstwertgefühl der Kinder.

Inklusion und BTHG – was bedeutet das eigentlich?

Der Begriff Inklusion beschreibt ein Gesellschaftskonzept, in dem niemand ausgeschlossen, ausgegrenzt oder an den Rand gedrängt wird – unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Religion, Bildung, sozialer Lebenslage, Aussehen oder einer eventuellen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung. Inklusion impliziert die Wertschätzung und Anerkennung von Diversität.

„Das Hauptanliegen von Inklusion besteht darin, für alle Kinder Bedingungen bereitzustellen, die eine optimale soziale und emotionale Entwicklung ermöglichen. Dies bedeutet insbesondere jene Kinder zu unterstützen, die bislang Schwierigkeiten bei der Entfaltung ihrer Potentiale hatten“, berichtet Fachberaterin Ute Felter. „Um Inklusion zu realisieren, muss diese in der pädagogischen Konzeption verankert werden. Alle Barrieren, Ungerechtigkeiten und Diskriminierungen müssen abgebaut und die pädagogische Haltung reflektiert werden“, so Felter.

Kann ein Kind aufgrund körperlicher, seelischer, geistiger oder aufgrund von Sinnesbeeinträchtigungen mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate nicht gleichberechtigt am KiTa-Alltag teilhaben, ist eine Beantragung der Basisleistung I gemäß BTHG anzustreben.

BTHG ist die Abkürzung für Bundesteilhabegesetz. Mit dem BTHG wurden mehr Möglichkeiten der Teilhabe und mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung geschaffen. Der LVR sowie der LWL haben als Landschaftsverbände einheitliche Instrumente zur Umsetzung des BTHG in der KiTa entwickelt. Hier geht es darum, dass Kinder unabhängig ihres Wohnortes die gleichen Bedingungen zur Teilhabe erfahren können.

Gegenwärtige Herausforderungen

Der hohe Personalbedarf in der Branche der Elementarpädagogik ist allgegenwärtig. Zahlreiche Stellen bleiben unbesetzt, der Bildungs- und Erziehungsauftrag rückt dadurch zwangsläufig in den Hintergrund. Diese prekäre Situation hat auch Auswirkungen auf die Umsetzung von BTHG-Leistungen.

So ist die Realisierung der im BTHG vorgesehenen Basisleistung I, die unter anderem einen verbesserten Betreuungsschlüssel und die individuelle Förderung der betroffenen Kinder vorsieht, abhängig von der Personalressource vor Ort in der jeweiligen KiTa. Bei zu wenig Personal kann Inklusion nicht im geforderten und notwendigen Rahmen stattfinden.

Das pädagogische Personal benötigt außerdem themenspezifische Fortbildungen und Qualifizierungen. Die Möglichkeit, derartige Weiterbildungsangebote wahrzunehmen, ist abhängig von der Personalressource der Einrichtung. Aus den Anforderungen, die sich im Rahmen von Inklusion bzw. BTHG-Leistungen innerhalb der KiTas ergeben, resultiert ferner ein umfangreicher Fachberatungsbedarf. Die individuelle Fachberatung, also der 1:1-Austausch mit den Einrichtungen wird derzeit nicht ausreichend vom BTHG berücksichtigt.
Um Inklusion entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und dem eigenen Qualitätsanspruch umsetzen zu können, setzt sich der KiTa Zweckverband auch auf politischer Ebene für bessere Rahmenbedingungen ein.

Bestrebungen des KiTa Zweckverbandes

Die Fachberatung unterstützt und berät die KiTas zu den Themen Inklusion und vorurteilsbewusste Pädagogik sowie zum BTHG, bietet monatliche Sprechstunden an und stellt sicher, dass die aktuelle Gesetzeslage berücksichtigt wird.

„Um der hohen Bedeutung des Themas bestmöglich gerecht zu werden, bilden wir im KiTa Zweckverband außerdem pädagogische Fachkräfte für inklusive Bildungs- und Erziehungsarbeit aus“, berichtet Ute Felter. Innerhalb eines Jahres durchlaufen sie sechs Module, die sowohl von externen Referent*innen als auch trägerintern von der Fachberatung gestaltet werden. „Zu den Aufgaben der Fachkraft für Inklusion gehört es unter anderem, die vorurteilsbewusste Pädagogik in der KiTa zu verankern, gleichwertige und bestmögliche Teilhabe und Bildungsarbeit in der KiTa für alle Kinder zu ermöglichen sowie individuelle Lern- und Fördermöglichkeiten zu identifizieren, zu planen und in Absprache mit den Familien und gemäß Bundesteilhabegesetz umzusetzen“, so die Fachberaterin.

Der KiTa Zweckverband setzt auf vorurteilsbewusstes Spielmaterial, in dem sich alle Kinder mit ihrer Lebenswelt wiedererkennen können. Spielfiguren, die verschiedene Kulturen und körperliche Merkmale abbilden, sensibilisieren für die Themen Inklusion und Vielfalt. Seh- oder Gehhilfen sollen von den Kindern als selbstverständlich wahrgenommen werden. Eine Palette an hautfarbenen Malstiften macht deutlich, dass Hautfarbe mehr Nuancen als hellrosa haben kann. Zusätzlich platzieren die pädagogischen Fachkräfte mit vorurteilsbewussten Bilderbüchern die Themen Inklusion und Vielfalt im KiTa-Alltag.